Archiv der Kategorie ‘Allgemein‘

Gesetzliche Krankenkassen müssen Neutralitätspflicht einhalten

Mittwoch, den 3. Februar 2010

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihre Versicherten zwar über preisgünstige Versorgungsmöglichkeiten informieren. Diese Informationsbefugnis (nach § 88 Abs. 2 SGB V) darf jedoch nicht mit Empfehlungen zur Inanspruchnahme bestimmter „Leistungserbringer“ verbunden werden, entschied das Sozialgericht (SG) Stuttgart. Kassen hätten sich nämlich grundsätzlich jeglicher Einflussnahme auf ihre Versicherten zu enthalten, da sie zur Neutralität verpflichtet seien.

Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit dem Internetauftritt einer gesetzlichen Krankenkasse, die den User u.a. unter der Rubrik „Serviceleistung preiswerter Zahnersatz“ über einen Hyperlink auf die Homepage einer Kooperationsfirma und dort zu einzelnen Zahnarztpraxen in Deutschland, Polen, Tschechien und Ungarn führte.

Quelle: RA-Online am 25.01.10

Ich melde mich zurück!

Montag, den 2. November 2009

Nach meiner Sehnenverletzung am 28. Juli bin ich ab sofort nach dreimonatiger Pause wieder in der Praxis.

Für die hervorragende Vertretung bedanke ich mich bei meinem Kollegen Karsten Troldner!

Ganz besonders bedanke ich mich natürlich für die exzellente Behandlung sowohl von Herrn Dr. Jostkleigrewe als Operateur als auch Herrn Dr. Gereon Schäfer und seinem Team für die ambulante Nachsorge!!

Nicht zuletzt ebenfalls ein dickes Dankeschön an Claudia Kettler und ihrer Mitarbeiterin Solveig Schade, den beiden besten Physiotherapeutinnen der Welt !!

Initiative Zahn

Donnerstag, den 5. März 2009

Zusatzversicherungen individuell

Initiatve-Zahn.de

Die Initiative-Zahn bietet eine unabhängige Beratung auf Ihre persönlichen Wünsche zugeschnitten:

Initiative-Zahn

Datenbank mit Qualitätsgarantie

Mittwoch, den 8. Oktober 2008

Antwort auf Discounter

www.ZahnSicher.de ist eine Datenbank mit Qualitäts-Zahnärzten, und hebt sich dadurch deutlich von den Billig-Zahnärzten auf diversen Internet-Versteigerungsseiten ab.

Sowohl der Zugang als auch der Eintrag als Zahnarzt ist kostenfrei, Bedingung der Garantie ist lediglich regelmäßige Prophylaxe!

Sehr vernünftig und zahnmedizinisch absolut sinnvoll!

Zusatzversicherungen im Test

Mittwoch, den 8. Oktober 2008

Die Waizmann Tabelle

Die WaizmannTabelle bietet einen neutralen Marktüberblick zum Thema Zahnzusatzversicherung. Die WaizmannTabelle wurde erstmals im Jahr 2004 aufgelegt und wird von Hans Waizmann regelmäßig überprüft und auf den neuesten Stand gebracht. Mit dieser versicherungsunabhängigen Übersicht sind Zahnärzte in der Lage, ihren Kassenpatienten einen kompakten und seriösen Marktüberblick über Zahnzusatzversicherungen zu bieten. Auf einen Blick erkennt jeder Laie schnell das positive Leistungspotential, aber auch die Schwächen, die viele Zahnzusatzversicherungsangebote beinhalten.

Waizmann Tabelle

Gericht stoppt Versteigerung von Zahnarztleistungen

Dienstag, den 19. August 2008

Internetportal verstößt gegen Berufsrecht

München, 16. November 2006 - Das Internetportal “2te-zahnarztmeinung.de” stellt einen Verstoß gegen das zahnärztliche Berufsrecht dar. Das Landgericht München I gab gestern einer Klage der beiden Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), Dr. Janusz Rat und Dr. Martin Reißig, statt.

“Die Versteigerung von zahnärztlichen Leistungen im Internet ist nicht mit der Berufsordnung der Zahnärzte vereinbar”, stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung fest und schloss sich damit der Auffassung der KZVB-Führung an.

Die beiden Vorsitzenden sehen in dem Internetportal eines Düsseldorfer Geschäftsmanns eine Aufforderung zum unlauteren Wettbewerb. “Zahnärzte werden dazu verleitet, nicht kostendeckende Einstandspreise anzubieten, um den Patienten in die Praxis zu locken”, so Rat. Zahnärztliche Leistungen würden nicht ohne Grund nach einer Gebührenordnung abgerechnet.

Preisdumping könne zu Lasten der Qualität und damit letztlich zu Lasten des Patienten gehen.

Patientenberatung: Seriöse Informationen statt Internetbörsen und Zahntourismus

Dienstag, den 19. August 2008

Der medizinisch-technische Fortschritt in der Zahnmedizin ist rasant und so fällt es den Patienten oft schwer, sich bei der Vielzahl mancher Therapiealternativen zu entscheiden. Und dann sind da noch die Kosten.

Nicht selten greifen hier Patienten auf Auktionsbörsen oder vermeintliche Billigangebote aus dem Ausland zurück, denn bei den gesetzlichen Krankenkassen können nur die Kosten für eine sehr gute Regelversorgung, aber nicht für individuelle Mehrleistungen übernommen werden.

Risiken mit guter Beratung entgegensteuern

Dienstag, den 19. August 2008

Die erweiterte Wahlfreiheit verstärkt das Bedürfnis der Patienten nach verlässlichen Informationen zur Behandlung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) setzen auf qualitativ hochwertige, kostenfreie Informations- und Beratungsangebote, um den berechtigten Wunsch der Patienten nach Entscheidungshilfen und Kostentransparenz zu erfüllen. Dazu existiert ein bundesweites Netzwerk, welches die Patienten unter anderem mit einem professionellen Zweitmeinungsmodell zur Erleichterung der Entscheidungsfindung bei Zahnersatzbehandlung im Festzuschusssystem unterstützt.

Diese Hilfsangebote sollen auch Entwicklungen gegensteuern, die aus zahnmedizinischer Sicht problematisch sind. Gerade bei der Planung einer Behandlung im Ausland brauchen Patienten eine fundierte Beratung, um eine verlässliche Abwägung zwischen vermeintlicher Kostenersparnis und finanziellen oder gesundheitlichen Risiken treffen zu können. Ebenso problematisch sind auktionsähnliche Internetportale, in denen Patienten aufgefordert werden, einen von ihrem Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan von anderen Zahnärzten unterbieten zu lassen. Dabei werden Angebote unterbreitet, ohne dass zuvor die medizinisch unerlässliche Untersuchung und Diagnostik sowie eine Beratung des Patienten stattgefunden hat.

Seriöse Beratung in der zahnärztlichen Praxis

Dienstag, den 19. August 2008

Die Beratungsqualität und -intensität ist in deutschen Zahnarztpraxen hoch. Das hat eine im Juli 2006 veröffentlichte Untersuchung des Institutes der Deutschen Zahnärzte (IDZ) für den Bereich der Zahnersatzbehandlungen im Jahr 2005 bestätigt. Dabei sind heute die Patienten weitaus mehr an den medizinischen Entscheidungsprozessen beteiligt als noch vor einigen Jahren und das Patienten-Zahnarzt-Verhältnis hat durch die Vielfalt der Therapiemöglichkeiten und die Eigenbeteiligung der Versicherten sehr an Bedeutung gewonnen. Schließlich hängt die Wahl einer bestimmten Behandlungsform stark von den Wünschen und der Erwartungshaltung des Patienten im Hinblick auf das zu erzielende Therapieergebnis ab.

So hat der behandelnde Zahnarzt stets eine individuelle Beratungspflicht gegenüber seinem Patienten. Diese umfasst Informationen über Befund und Diagnose sowie den zu erwartenden Verlauf der Erkrankung. Hierbei wird über die besprochene Therapie und mögliche Alternativen ebenso aufgeklärt wie über Risiken und entstehende Kosten. Zudem kann der Patient jederzeit einen weiteren Zahnarzt aufsuchen, um die diagnostische und therapeutische Entscheidung des behandelnden Zahnarztes abzusichern und eine medizinisch fundierte zweite Meinung zu erhalten. Patienten können diese Möglichkeit gerade im Vorfeld umfangreicher und kostenintensiver Zahnersatzbehandlungen nutzen, sich einen zweiten Heil- und Kostenplan ausarbeiten lassen und dadurch ihre Entscheidungsgrundlage verbreitern. Die Erstellung eines Heil- und Kostenplans ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei.