Gericht stoppt Versteigerung von Zahnarztleistungen
Dienstag, den 19. August 2008Internetportal verstößt gegen Berufsrecht
München, 16. November 2006 - Das Internetportal “2te-zahnarztmeinung.de” stellt einen Verstoß gegen das zahnärztliche Berufsrecht dar. Das Landgericht München I gab gestern einer Klage der beiden Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), Dr. Janusz Rat und Dr. Martin Reißig, statt.
“Die Versteigerung von zahnärztlichen Leistungen im Internet ist nicht mit der Berufsordnung der Zahnärzte vereinbar”, stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung fest und schloss sich damit der Auffassung der KZVB-Führung an.
Die beiden Vorsitzenden sehen in dem Internetportal eines Düsseldorfer Geschäftsmanns eine Aufforderung zum unlauteren Wettbewerb. “Zahnärzte werden dazu verleitet, nicht kostendeckende Einstandspreise anzubieten, um den Patienten in die Praxis zu locken”, so Rat. Zahnärztliche Leistungen würden nicht ohne Grund nach einer Gebührenordnung abgerechnet.
Preisdumping könne zu Lasten der Qualität und damit letztlich zu Lasten des Patienten gehen.
