Monatsarchiv für August 2008

Gericht stoppt Versteigerung von Zahnarztleistungen

Dienstag, den 19. August 2008

Internetportal verstößt gegen Berufsrecht

München, 16. November 2006 - Das Internetportal “2te-zahnarztmeinung.de” stellt einen Verstoß gegen das zahnärztliche Berufsrecht dar. Das Landgericht München I gab gestern einer Klage der beiden Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), Dr. Janusz Rat und Dr. Martin Reißig, statt.

“Die Versteigerung von zahnärztlichen Leistungen im Internet ist nicht mit der Berufsordnung der Zahnärzte vereinbar”, stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung fest und schloss sich damit der Auffassung der KZVB-Führung an.

Die beiden Vorsitzenden sehen in dem Internetportal eines Düsseldorfer Geschäftsmanns eine Aufforderung zum unlauteren Wettbewerb. “Zahnärzte werden dazu verleitet, nicht kostendeckende Einstandspreise anzubieten, um den Patienten in die Praxis zu locken”, so Rat. Zahnärztliche Leistungen würden nicht ohne Grund nach einer Gebührenordnung abgerechnet.

Preisdumping könne zu Lasten der Qualität und damit letztlich zu Lasten des Patienten gehen.

Patientenberatung: Seriöse Informationen statt Internetbörsen und Zahntourismus

Dienstag, den 19. August 2008

Der medizinisch-technische Fortschritt in der Zahnmedizin ist rasant und so fällt es den Patienten oft schwer, sich bei der Vielzahl mancher Therapiealternativen zu entscheiden. Und dann sind da noch die Kosten.

Nicht selten greifen hier Patienten auf Auktionsbörsen oder vermeintliche Billigangebote aus dem Ausland zurück, denn bei den gesetzlichen Krankenkassen können nur die Kosten für eine sehr gute Regelversorgung, aber nicht für individuelle Mehrleistungen übernommen werden.

Risiken mit guter Beratung entgegensteuern

Dienstag, den 19. August 2008

Die erweiterte Wahlfreiheit verstärkt das Bedürfnis der Patienten nach verlässlichen Informationen zur Behandlung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) setzen auf qualitativ hochwertige, kostenfreie Informations- und Beratungsangebote, um den berechtigten Wunsch der Patienten nach Entscheidungshilfen und Kostentransparenz zu erfüllen. Dazu existiert ein bundesweites Netzwerk, welches die Patienten unter anderem mit einem professionellen Zweitmeinungsmodell zur Erleichterung der Entscheidungsfindung bei Zahnersatzbehandlung im Festzuschusssystem unterstützt.

Diese Hilfsangebote sollen auch Entwicklungen gegensteuern, die aus zahnmedizinischer Sicht problematisch sind. Gerade bei der Planung einer Behandlung im Ausland brauchen Patienten eine fundierte Beratung, um eine verlässliche Abwägung zwischen vermeintlicher Kostenersparnis und finanziellen oder gesundheitlichen Risiken treffen zu können. Ebenso problematisch sind auktionsähnliche Internetportale, in denen Patienten aufgefordert werden, einen von ihrem Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan von anderen Zahnärzten unterbieten zu lassen. Dabei werden Angebote unterbreitet, ohne dass zuvor die medizinisch unerlässliche Untersuchung und Diagnostik sowie eine Beratung des Patienten stattgefunden hat.

Seriöse Beratung in der zahnärztlichen Praxis

Dienstag, den 19. August 2008

Die Beratungsqualität und -intensität ist in deutschen Zahnarztpraxen hoch. Das hat eine im Juli 2006 veröffentlichte Untersuchung des Institutes der Deutschen Zahnärzte (IDZ) für den Bereich der Zahnersatzbehandlungen im Jahr 2005 bestätigt. Dabei sind heute die Patienten weitaus mehr an den medizinischen Entscheidungsprozessen beteiligt als noch vor einigen Jahren und das Patienten-Zahnarzt-Verhältnis hat durch die Vielfalt der Therapiemöglichkeiten und die Eigenbeteiligung der Versicherten sehr an Bedeutung gewonnen. Schließlich hängt die Wahl einer bestimmten Behandlungsform stark von den Wünschen und der Erwartungshaltung des Patienten im Hinblick auf das zu erzielende Therapieergebnis ab.

So hat der behandelnde Zahnarzt stets eine individuelle Beratungspflicht gegenüber seinem Patienten. Diese umfasst Informationen über Befund und Diagnose sowie den zu erwartenden Verlauf der Erkrankung. Hierbei wird über die besprochene Therapie und mögliche Alternativen ebenso aufgeklärt wie über Risiken und entstehende Kosten. Zudem kann der Patient jederzeit einen weiteren Zahnarzt aufsuchen, um die diagnostische und therapeutische Entscheidung des behandelnden Zahnarztes abzusichern und eine medizinisch fundierte zweite Meinung zu erhalten. Patienten können diese Möglichkeit gerade im Vorfeld umfangreicher und kostenintensiver Zahnersatzbehandlungen nutzen, sich einen zweiten Heil- und Kostenplan ausarbeiten lassen und dadurch ihre Entscheidungsgrundlage verbreitern. Die Erstellung eines Heil- und Kostenplans ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei.