Wurzelkanalbehandlung

Leider ist es bei vorbehandelten Zähnen häufig der Fall, dass Defekte bereits so tief fortgeschritten sind, dass eine Wurzelkanalbehandlung zum Zahnerhalt unumgänglich wird.

Seit 2004 sind die Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen im Hinblick auf die Prognose einer solchen Behandlung sehr streng geworden.

Leistungen der Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Wurzelbehandlungen nur in bestimmten Fällen. Besonders bei der Behandlung der hinteren Backenzähne (Molaren) gibt es Einschränkungen. Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss für die Kassenleistung erfüllt sein:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Darüber hinaus gilt für jede Wurzelbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf.

Deswegen kann auch nur mit einem aktuellen Röntgenbild geklärt werden, welche Zähne wirklich aus dem Raster der gesetzlichen Erstattung fallen.

Bei diesen wird seit 2004 die Entfernung des Zahnes erstattet, was aber selbstverständlich nicht bedeutet, dass nicht auch ein schwieriger Fall trotzdem gelöst werden kann.

Der Gesetzgeber stellt nämlich die Behandlung zu eigenen Lasten frei, so dass trotz gesetzlicher Vorgaben viele Zähne mit einer Wurzelbehandlung durchaus gerettet werden können!

Wie setzten in der Praxis auf ein computergesteuertes System, was die Erfolgsrate der Behandlung noch deutlich verbessert.

Dabei wird mit extrem flexiblen NiTi Feilen der Wurzelkanal genau nach seinen anatomischen Gegebenheiten aufbereitet, eine elektronische Drehmomentkonrolle verringert die sonst übliche Instrumentenfrakturrate deutlich.

Zusätzlich zur Kontrolle mit Röntgenbildern hilft dabei eine computergestütze Kontrolle, den Wurzelkanal möglichst genau bis zum korrekten Abschluss aufzubereiten und zu füllen.

Link dazu: http://www.maillefer.ch/web_de/result.asp?produit=9

Dr. med. dent. Christoph Hassink   |   Sebastianusstrasse 12   |   DE - 41460 Neuss   |   T +49(0)2131 275 666   |   F +49(0)2131 275 677   |   eMail zahnarzt@drhassink.de